Noch gültige Vorstandsbeschlüsse
Stand Februar 2014
24.11.2000
Umgang mit Plaketten
Bronze- und Silberplaketten werden unentgeltlich an Mitglieder verliehen
24.5.2002
Rücklagen
Permanente Rücklagen: 800 €
04.3.2003
Maßnahmen beim Ableben eines Mitgliedes
Beileidskarte vom Vorstand durch den Vorsitzenden
Nachruf im nächsten Programmheft
Gedenken bei der nächsten Mitgliederversammlung
Maßnahmen beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes am Ende seiner Amtsperiode von drei Jahren wird ein Präsent im Wert von ca. 10 € überreicht.
Beim Ausscheiden nach mehreren Amtsperioden muss der Vorstand neu beschließen.
Jubiläumsgeburtstage
Ab dem 75. Lebensjahr gratuliert der 1. Vorsitzende zu jedem „runden Geburtstag“ ( 75, 80, 85 usw.) mit einer Karte.
Der 2. Vorsitzende führt die Geburtstagsliste nach aktuellem Stand.
03.6 2003
Im Wanderheft mit aufzunehmen
Willkommensgruß für neue Mitglieder
17.02.2004
Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung sind die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder geregelt. Sie ist nach jeder Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes zu aktualisieren.
Fortbildung für Wanderführer in 1. Hilfe
Für Wanderführer ist alle 2 Jahre eine Weiterbildung in 1. Hilfe (1. Hilfe Training) anzubieten.
Jahresbeiträge Jahresbeiträge sollen ab 2005 im Februar eingezogen werden.
06.06. 2006
Gemeinsame Werbung Stadt Bremervörde und Wanderverein Vörder Land Der Wanderverein wird regelmäßig das Programm des laufenden Monats in der Touristikinformation der Stadt aushängen.
Zuständig für den aktuellen Stand ist der 2. Vorsitzende.
25.11. 2008
Die noch gültigen Vorstandsbeschlüsse werden nach jeder Jahreshauptversammlung aktualisier an die Vorstandsmitglieder verteilt.
Ausrüstung der Wanderführer
Der Wanderwart stellt sicher, dass zu jeder Fußwanderung Verbandsmaterial und ein Handy, sowie zu jeder Radwanderung Verbandsmaterial, ein Handy und zwei Sicherheitswesten mitzufiihren sind.
20.08. 2009
Einstellung neuer Wanderführer
Der Vorstand beschließt folgende Vorgehensweise bei der Einstellung eines neuen Wanderffhrers:
Der Kandidat wird dem Vorstand vorgestellt, bzw. benannt.
Der Vorstand diskutiert und beschließt gegebenenfalls die Einstellung.
Die schriftliche Bestellung erfolgt durch Protokollnotiz.
Der neue Wanderffhrer bekommt eine Einführung und Informationsmappe durch den
1. Vorsitzenden.
Er verpflichtet sich an den Weiterbildungen Rir Wanderftihrer teilzunehmen.
24.11. 2009
Der Vorstand diskutiert das Thema Alkohol im Verein und fasst folgenden Beschlusss:
Während der Wanderungen ist der Ausschank von Alkohol unerwünscht.
01.02.2013
Mitgliederversammlung
Beitragserhöhung; Einzelmitglieder 20,00 €, Paare 30,00 €
12.02.2014
Geo-Caching
Schriftliche Einwilligung der Eltern bei Jugendlichen. Bei Mitgliedschaft der Eltern setzen wir die Einwilligung voraus. Familienmitglieder sind bis zum 18. Lebensjahr Beitragsfrei.