Noch gültige Vorstandbeschlüsse

Stand Februar 2014

24.11.2000 Umgang mit Plaketten
Bronze- und Silberplaketten werden unentgeltlich an Mitglieder verliehen

24.5.2002 Rücklagen
Permanente Rücklagen: 800 €

04.3.2003 Maßnahmen beim Ableben eines Mitgliedes
– Beileidskarte vom Vorstand durch den Vorsitzenden
– Nachruf im nächsten Programmheft
– Gedenken bei der nächsten Mitgliederversammlung

Maßnahmen beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes

– Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes am Ende seiner Amtsperiode von drei Jahren wird ein Präsent im Wert
von ca. 10 € überreicht.
– Beim Ausscheiden nach mehreren Amtsperioden muss der Vorstand neu beschließen.

Jubiläumsgeburtstage


Ab dem 75. Lebensjahr gratuliert der 1. Vorsitzende zu jedem „runden Geburtstag“ ( 75, 80, 85 usw.) mit einer Karte.

Der 2. Vorsitzende führt die Geburtstagsliste nach aktuellem Stand.

03.6 2003 Im Wanderheft mit aufzunehmen
Willkommensgruß für neue Mitglieder

17.02.2004 Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung sind die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder geregelt. Sie ist nach jeder Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes zu aktualisieren.

Fortbildung für Wanderführer in 1. Hilfe Für Wanderführer ist alle 2 Jahre eine Weiterbildung in 1. Hilfe (1. Hilfe Training) anzubieten.
Jahresbeiträge
Jahresbeiträge sollen ab 2005 im Februar eingezogen werden.

06.06. 2006 Gemeinsame Werbung Stadt Bremervörde und Wanderverein Vörder Land Der Wanderverein wird regelmäßig das Programm des laufenden Monats in der Touristikinformation der Stadt aushängen.
Zuständig für den aktuellen Stand ist der 2. Vorsitzende.

25.11. 2008 Die noch gültigen Vorstandsbeschlüsse werden nach jeder Jahreshauptversammlung aktualisier an die Vorstandsmitglieder verteilt.

Ausrüstung der Wanderführer

Der Wanderwart stellt sicher, dass zu jeder Fußwanderung Verbandsmaterial und ein Handy, sowie zu jeder Radwanderung Verbandsmaterial, ein Handy und zwei Sicherheitswesten mitzufiihren sind.

20.08. 2009 Einstellung neuer Wanderführer
Der Vorstand beschließt folgende Vorgehensweise bei der Einstellung eines neuen Wanderführers
– Der Kandidat wird dem Vorstand vorgestellt, bzw. benannt.
– Der Vorstand diskutiert und beschließt gegebenenfalls die Einstellung.
– Die schriftliche Bestellung erfolgt durch Protokollnotiz.
– Der neue Wanderführer bekommt eine Einführung und Informationsmappe durch den 1. Vorsitzenden.
– Er verpflichtet sich an den Weiterbildungen für Wanderführer teilzunehmen.

24.11. 2009 Der Vorstand diskutiert das Thema Alkohol im Verein und fasst folgenden Beschlusss
– Während der Wanderungen ist der Ausschank von Alkohol unerwünscht.

01.02.2013 Mitgliederversammlung
Beitragserhöhung; Einzelmitglieder 20,00 €, Paare 30,00 €

12.02.2014 Geo-Caching
– Schriftliche Einwilligung der Eltern bei Jugendlichen. Bei Mitgliedschaft der Eltern setzen wir die Einwilligung
voraus.
– Familienmitglieder sind bis zum 18. Lebensjahr Beitragsfrei.

2022 Beitragsfreie Zeit
– Bei Eintritt in den letzten drei Monaten eines Jahres in den Verein ist bis zum Jahresende kein Mitgliedsbeitrag zu
zahlen.